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Beendigung des Solarienbetriebes in der sehusa wasserwelt zum 01.08.2012

Am 20. Juli 2011 hat die Bundesregierung die "Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung (UV-Schutzverordnung - UVSV)" erlassen.

In dieser Verordnung wird vom Gesetzgeber der Betrieb von Solarien in öffentlichen Einrichtungen und Sonnenstudios geregelt.

Aufgrund der ab dem 01. August 2012 geltenden Bestimmungen der UVSV ist es uns leider nicht mehr möglich Ihnen - ab diesem Datum - die Nutzung von Solarien in der sehusa wasserwelt anzubieten.

Wir bedauern dies und danken Ihnen für Ihr Verständnis

Solarium in der sehusa wasserwelt in Seesen am Harz